Was bedeutet die ePA (elektronische Patientenakte) für mich als Patientin/Patient in der Psychotherapie?
Wenn Sie eine ePA nutzen, können Sie gezielt entscheiden, wie mit Ihren Daten aus der psychotherapeutischen Behandlung umgegangen werden soll. Als Pychotherapeutin stelle ich für Sie als Patientin/Patient medizinische Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext in Ihre ePA, es sei denn, Sie widersprechen. Ihr Widerspruch kann auch mündlich erfolgen. Sie können Ihre ePA im Falle eines Widerspruchs dennoch für andere Gesundheitsdaten nutzen.
Ich als Ihre Therapeutin bin nach §§ 346, 347 SGB V verpflichtet, Ihnen digital vorliegende Daten, die im aktuellen Behandlungskontext in elektronischer Form von mir erhoben wurden, zur Speicherung in Ihrer ePA zugänglich zu machen.
Dies sind
- Abrechnungsdaten über die Behandlung (Diagnose, Leistungsziffern)
- Medikationsdaten
- Befundberichte (z.B. PTV 11 Formular nach einem Sprechstundentermin inkl. Diagnose)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Krankenkasse, der Nationalen Agentur für Digitale Medizin (gematik), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und beispielsweise der Psychotherapeutenkammer.